Gesellschaftsrecht
Mit Gesellschaftsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.
Rechtsquellen des Gesellschaftsrechtes sind:
- für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) : §§ 705 ff. BGB
- für Personenhandelsgesellschaften: §§ 105 ff. HGB
- für Partnerschaftsgesellschaften: PartGG
- für Aktiengesellschaften: AktG
- für Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG
- für Genossenschaften: GenG
Das wichtigste Organ von Gesellschaften ist der Geschäftsführer.