Allgemeines zur Kanzlei

Herrn Rechtsanwalt Tyroller ist seit 01.10.1994 als Rechtsanwalt tätig.

Von Anfang an wurde der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit auf die Beratung und umfassende Betreuung von kleinen und mittelständigen Unternehmen und Privaten gesetzt. Auf Grund der regen Bautätigkeit in Thüringen und der damit verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung lag hierbei der Schwerpunkt insbesondere im Bereich der beratenden und prozessvertretenden Tätigkeiten von Bau- und Handwerksbetrieben.

Der Beratungsbedarf verstärkte sich auch in den folgenden Jahren zunehmend. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Spezialisierung des Rechtes weiter voranschreitet und hat den Rechtsanwälten die Möglichkeit eröffnet, sich auf bestimmte Rechtsgebiete zu spezialisieren und damit einhergehend den Titel „Fachanwalt“ für das entsprechende Rechtsgebiet zu führen. Da Herr Rechtsanwalt Tyroller auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechtes seit vielen Jahren tätig war, lag es nahe, dass dieser sich weiter auf diesem Gebiet spezialisiert und er hat 2007 die Erlaubnis bekommen, den Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen.

Herr Rechtsanwalt Tyroller ist nunmehr ausschliesslich auf dem Gebiet des Bau- und Immobilienrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrecht tätig.