Leasing und Franchise

Leasing ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. Der Begriff hat in der öffentlichen Kommunikation jedoch überwiegend eine umfassendere Bedeutung als Finanzierungsalternative, bei der das Leasingobjekt vom Leasinggeber beschafft und finanziert wird und dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird. Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt wird.

Je nach Ausgestaltung gibt es unzählige Varianten des Leasing:

  • Herstellerleasing
  • Leasing bei Leasinggesellschaften
  • Privatleasing
  • Sale and Lease Back
  • Finanzierungsleasing
  • Mobilienleasing
  • Immobilienleasing

 

Franchise

Der Begriff Franchising oder Konzessionsverkauf bezeichnet eine hybride Verkaufsform. Es ist eine Mischung aus indirektem Verkauf und direktem Verkauf.

Beim Franchising stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die (regionale) Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung. Aus Sicht des Franchise gebenden Unternehmens stellt das Franchising somit eine Form der Internationalisierung dar, wodurch Franchising dem Bereich des Internationalen Managements zuzuordnen ist. Oftmals sind die Nutzungsrechte an Warenzeichen, Warenmustern oder Geschmacksmustern neben der Vermittlung von Know-how ein wichtiger Bestandteil der Franchisegeberleistungen.

Der Franchisenehmer verkauft seine Erzeugnisse oder seine Dienstleistungen rechtlich selbstständig, zahlt dafür Gebühren für die Verwendung einheitlicher Ausstattung, für einen einheitlichen Namen und Auftreten nach außen, ein Symbol oder zur Nutzung einer Marke und für ein einheitliches Vertriebssystem sowie oftmals für gemeinsame Buchhaltung. Der Franchisegeber bildet den Franchisenehmer aus, er überprüft die Umsetzung des Konzeptes und darf Anweisungen erteilen.

Der Franchisenehmer ist rechtlich Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Je nach Branche ist allerdings auch ein dem Handelsvertreter ähnliches Geschäftsmodell denkbar.