Gesellschaftsrecht

Mit Gesellschaftsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.

Rechtsquellen des Gesellschaftsrechtes sind:

  • für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) : §§ 705 ff. BGB
  • für Personenhandelsgesellschaften: §§ 105 ff. HGB
  • für Partnerschaftsgesellschaften: PartGG
  • für Aktiengesellschaften: AktG
  • für Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG
  • für Genossenschaften: GenG

Das wichtigste Organ von Gesellschaften ist der Geschäftsführer.