Bauträgerrecht

Das Bauträgerrecht befasst sich mit der Gestaltung von Bauträgerverträgen, der Gewährleistung und der Haftung von Bauträgern gegenüber den Erwerbern und der Zahlungsverpflichtung des Erwerbers gegenüber dem Bauträger nach der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung).

Bei dem Bauträgervertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, der die Errichtung eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerkes auf einem Grundstück zum Gegenstand hat und zugleich die Verpflichtung des Unternehmers beinhaltet, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. Bauträgerverträge enthalten mithin werkvertragliche und kaufvertragliche Elemente, zu denen noch Organisations-, Architekten- und Ingenieurleistungen hinzutreten. Bauträgerverträge sind fast immer umfangreich und komplex. In der Regel wird der Bauträgervertrag durch den Bauträger vorgegeben, der dabei auf das von seinem „Hausnotar“ entwickelte Vertragsmuster zurückgreift.

Trotz des Umstandes, dass die überwiegende Zahl der Bauträgerverträge (wegen der Beurkundungspflicht) vom Notar oder Anwalt stammen, werden erstaunlich viele Bauträgerverträge rechtlich falsch oder für den Erwerber nachteilig ausgestaltet, was sich auch deutlich an der umfangreichen Rechtsprechung ablesen lässt.

Von der Herstellungsverpflichtung (geschuldete Beschaffenheit, geschuldete Wohnfläche, Gestaltungsfragen) über die Abnahme und die Haftung des Bauträgers für Mängel, die Eigentumsverschaffung und die zu stellenden Sicherheiten bis zur Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung sowie Mängel am Gemeinschaftseigentum, existieren eine ganze Reihe von möglichen Konfliktpunkten.

Gerade bei Insolvenz des Bauträgers müssen die richtigen Maßnahmen zur Wahrung der Rechte des Erwerbers ergriffen werden. Wir gestalten und überprüfen Bauträgerverträge und vertreten sowohl Bauträger als auch Erwerber gerichtlich und außergerichtlich.