Zwei ähnliche Verträge – AGB-Charakter wird unterstellt

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 26.03.2010, Az. 8 U 1325/05, entschieden, dass derjenige, der sich darauf beruft, dass der Vertragspartner allgemeine Geschäftsbedingungen verwandt hat, dies auch beweisen muss.

Dazu ist es nach Ansicht des OLG Koblenz ausreichend, wenn der Vertragspartner des Verwenders einen in etwa gleichlautenden weiteren Vertrag vorlegt. Handelt es sich um einen Vertrag, der nach seiner inhaltlichen Gestaltung aller Lebenserfahrung nach für eine mehrfache Verwendung entworfen wurde und vom Auftragnehmer gestellt worden ist, spricht der erste Anschein für einen vom Auftragnehmer verwendeten Formularvertrag.

Bezeichnenderweise hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung, veröffentlicht in IBR 2002, 19, darauf hingewiesen, dass AGB Vertragsklauseln sind, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind und diese Voraussetzung schon erfüllt ist, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist.

Weitere Hinweise erteilt Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Raphael-S. Tyroller.