Zum Darlehensrückzahlungsanspruch eines ausgeschiedenen Gesellschafters im Insolvenzverfahren

Der BGH entschied in einem Beschluss am 15.11.2011 unter dem Aktenzeichen II ZR 6/11, dass der ehemaligen Gesellschafterin einer zwischenzeitlich insolventen GmbH ein Darlehensrückzahlungsanspruch für ein ursprünglich gewährtes Eigenkapital ersetzendes Darlehen zusteht und dass dieser Anspruch im Insolvenzverfahren jedenfalls dann nicht als nachrangig zu behandeln ist, wenn die Gesellschafterin mehr als ein Jahr vor dem Eröffnungsantrag aus der Gesellschaft ausgeschieden ist.

Hierbei führte es aus, dass die Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008 am 1. 11. 2008 aufgehoben wurden. Somit konnten die Gesellschafter und erst recht gesellschaftsfremde Dritte wie die Klägerin, die keine Gesellschafterin mehr war, die Rückzahlung ihrer Eigenkapital ersetzenden Darlehen ab diesem Zeitpunkt durchsetzen.