Neue EU-Schwellenwerte für 2012 und 2013 im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Neubeginn der Verjährung durch Nachbesserungsversuch

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurden die EU-Schwellenwerte für die Jahre 2012 und 2013 veröffentlicht.

Die Schwellenwerte bestimmen, ab welchen Netto-Auftragswerten ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Eine derartige Anpassung erfolgt per EU-Verordnung turnusgemäß alle zwei Jahre. Den Schwellenwerten liegen sogenannte Sonderziehungsrechte zugrunde, und diese hängen vom Euro-Kurs ab. Daher macht sich dessen derzeitige Kursentwicklung auch bei den Schwellenwerten bemerkbar, welche nunmehr angehoben wurden.

Die neuen Schwellenwerte sind:

für Bauaufträge:                                                                                                                                     5.000.000 Euro

für Verträge über Lieferungen und Leistungen:                                                                                  200.000 Euro

für Sektorenauftraggeber bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen:                                400.000 Euro

Aufträge oberste oder obere Bundesbehörden:                                                                                  130.000 Euro

(EU-Verordnung Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 zur Änderung der Richtlinie 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 319 v. 02.12.2011, 43)

Grundsätzlich haben die auf EU-Ebene festgelegten Schwellenwerte unmittelbare Geltung für das Vergaberecht. Jedoch können die Mitgliedstaaten „strengere“, d.h. niedrigere Schwellenwerte vorgeben. Dies ist in Deutschland vorläufig hinsichtlich der Vergabeverordnung der Fall. Aufgrund der von der EU-Kommission zum 01.01.2012 erhöhten EU-Schwellenwerte gelten zunächst die Schwellenwerte der aktuellen Vergabeverordnung (VgV) über den 31.12.2011 hinaus weiter, da diese niedriger und somit „strenger“ als die auf EU-Ebene festgelegten Schwellenwerte sind. Erst wenn eine entsprechende Änderung der VgV in Kraft getreten ist, gelten die höheren Schwellenwerte der EU-Verordnung auch auf nationaler Ebene. Diese Änderung befindet sich im Gesetzgebungsprozess und soll im Februar 2012 im Bundesrat beschlossen werden.

Für den Sektorenbereich (Aufträge im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung) bedarf es demgegenüber keiner Umsetzung der EU-Schwellenwerte in der Sektorenverordnung, da die Sektorenverordnung eine dynamische Verweisung auf die Schwellenwerte enthält. Die EU-Schwellenwerte gelten damit im Bereich der Sektorenverordnung unmittelbar.