Klagen gegen Kinderlärm

Die Bundesregierung hat am 16.02.2011 entschieden, dass Kinderlärm künftig nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ im Sinne des Immissionsschutzes und des Bauplanungsrechts eingestuft werden soll.

Bislang konnten Anwohner, die gegen Kindertagesstätten vor Gericht geklagt hatten, sich darauf berufen, dass von der Kindertagesstätte eine „schädliche Umweltbeeinträchtigung“ unter Umständen ausgeht.

Künftig soll es so sein, dass Kindertagesstätten regulär zulässig sind, wenn ihre Größe für das Wohngebiet angemessen ist.


Weitere Hinweise erteilt Raphael-S. Tyroller,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.