Verteidiger ohne Krawatte zurückgewiesen

Das LG München II hat einen Anwalt als Verteidiger zurückgewiesen, weil er ohne Krawatte vor Gericht erschienen ist. Die Krawatte sei Teil der Amtstracht und sei auch bei warmem Wetter im Sommer zu tragen.

Das Gericht berief sich hierbei auf ein Urteil des OLG München, das 2006 entschieden hatte, dass ein Anwalt, der in einem weißen T-Shirt und Sakko unter der Robe vor Gericht erscheint, nicht hinzunehmen sei.